(Hinweis auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG).
Ja, das ist in den meisten Fällen möglich. Als Privatperson können Sie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen (§ 35a EStG). Absetzbar sind 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr). Wichtig dafür ist, dass Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten und den Betrag per Überweisung zahlen. Materialkosten sind gesetzlich vom Steuerbonus ausgeschlossen.